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Pressemitteilung der GVU vom 08. Juni 2011
Berlin, 08. Juni 2011 - Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat heute, am 08. Juni 2011, einen konzertierten Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal "kino.to" geführt. Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume und Rechenzentren. 13 Personen wurden verhaftet. Nach einer Person wird gefahndet.

Die Polizei hat die Domain "kino.to" beschlagnahmt. Mehrere so genannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, wurden von den Behörden vom Netz genommen. Anlass der Maßnahme ist der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen", wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in ihrer Presseinformation mitteilt.

Begonnen hat dieses aktuelle Verfahren mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vom 28. April 2011. Vorausgegangen waren jahrelange Vorermittlungen dieser Organisation. Deren Erkenntnissen zum System "kino.to" deuten auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hin, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.

Dabei verweisen Indizien auf eine enge Verflechtung von mehreren Streamhostern mit der Portalseite kino.to. Weitere Anhaltspunkte begründen zudem den Anfangsverdacht, dass zumindest einige dieser Speicherdienste für direkt abspielbare Filmraubkopien-Dateien aktiv zum Funktionieren des Systems "kino.to" beitragen oder sogar eigens zu diesem Zweck gegründet und von den Verantwortlichen der Portalseite www.kino.to selbst betrieben wurden. Erhebliche Einnahmen kann das System "kino.to" dabei nach GVU-Analysen über wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite www.kino.to und auf den Eingangsseiten der Hoster sowie über den Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer der Hoster generieren. Sämtliche Erkenntnisse flossen in den aktuellen GVU-Strafantrag an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein.

Digitale Musik Noch immer sind 95 Prozent aller Downloads illegal
Quelle: Zeit Online. 10.01.2011
Im Digital Music Report zieht die Branche Bilanz: Es werde mehr Musik im Netz verkauft. Doch der Schaden durch Piraterie koste bis 2015 rund eine Million Kreativ-Jobs.

Die internationale Plattenbranche hat die Regierungen in aller Welt dringend aufgerufen, stärker gegen illegale Musik-Downloads aus dem Internet zu kämpfen. Länder wie Südkorea oder Frankreich hätten bereits strengere Maßnahmen gegen die Piraterie ergriffen, sagte die Vorsitzende des Weltverbandes der Phonoindustrie (IFPI), Frances Moore, in London. Obwohl die Nachfrage nach Songs aus dem Internet ständig wachse, seien derzeit weiterhin rund 95 Prozent aller Downloads illegal.

Die Verluste durch kostenloses Herunterladen von Musik, aber auch Videos und Filmen, könnte die Kreativbranche allein in Europa bis zum Jahr 2015 rund 1,2 Millionen Arbeitsplätze kosten, heißt es im Digital Music Report 2011 des Verbandes. Auch die Vielfalt der Musik sei in Gefahr, weil unter Anderem heimische Künstler weniger gefördert werden könnten. Der IFPI-Verband vertritt 1400 große und kleinere Musikfirmen in mehr als 66 Ländern.

Insgesamt geht die Entwicklung weltweit weiterhin weg von CD oder Platte hin zur Musikdatei aus dem Netz. Im Jahr 2010 stieg der Umsatz mit heruntergeladener Musik um 6 Prozent auf 4,6 Milliarden US-Dollar (3,4 Mrd Euro). Mittlerweile kommt fast ein Drittel des gesamten Umsatzes der Plattenfirmen aus dem digitalen Geschäft: Der Anteil wuchs im vergangenen Jahr um 6 Prozentpunkte auf 29 Prozent.

In Deutschland sieht die Situation allerdings noch etwas anders aus. "Wir haben in Deutschland weiterhin einen starken physischen Markt", sagte Pressesprecher Daniel Knöll vom Bundesverband Musikindustrie. CDs machten noch immer rund 80 Prozent des Umsatzes aus. Doch auch der digitale Markt dehnt sich weiter aus – für das vergangene Jahr wird ein Umsatzwachstum von 33,2 Prozent erwartet. Studien zufolge könnte der Anteil der Downloads am Gesamtumsatz um 3 Prozentpunkte auf 11 Prozent gestiegen sein.

Allerdings gehen die Umsätze der Plattenfirmen vermutlich weiter zurück: Im Jahr 2009 nahmen die Plattenfirmen in Deutschland 1,803 Milliarden Euro ein – inklusive Lizenzen sowie Erlösen aus neuen Geschäftsfeldern wie Merchandising und Künstlermanagement. Der reine Musikverkauf brachte 1,53 Milliarden Euro. Für 2010 liegen noch keine Branchendaten vor, ein leichtes Minus wird aber erwartet.

Weltweit hat im Jahr 2010 erstmals ein Song die 10-Millionen-Hürde bei der Anzahl der legalen Downloads geknackt: Tik Tok der US-amerikanischen Popsängerin Kesha wurde 12,8 Millionen Mal heruntergeladen. Auf Platz zwei lag Lady Gaga mit Bad Romance, das es auf 9,7 Millionen Einheiten brachte.

G8-Staaten stärken Urheberrechte im Internet
Quelle: Bundesverband Musikindustrie e.V vom 01.06.2011
Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) begrüßt die Abschlusserklärung des G8-Gipfels von Deauville. „Insbesondere die Einigung der Gipfelteilnehmer auf eine stärkere Zusammenarbeit beim Schutz des geistigen Eigentums im Internet lässt unsere Künstler und uns darauf hoffen, dass der gefühlten Kostenloskultur des Internets entgegengesteuert wird", so Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des BVMI.

Effektive Maßnahmen, wie in Deauville gefordert, müssen eher früher als später umgesetzt werden, damit die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch Rechtsverletzungen im Internet eingedämmt werden. Der BVMI steht hier für einen konstruktiven Dialog im Spannungsfeld zwischen Nutzeraufklärung und Sanktion bereit.

Es sei zu wünschen, dass die G8-Staaten ihren Einfluss sowohl in der G20-Runde als auch in supranationalen Organisationen geltend machen, um zeitnah in möglichst vielen Teilen der Welt die effiziente Durchsetzung von Urheberrechten zu gewährleisten.